01.03.2012
"Stop - Tafel" auf Schipiste ist keine verbindliche Vorrangregelung iSd StVO (§ 52 lit c Z 24)
Nachdem zwei Skifahrer frontal auf einer Pistenkreuzung kollidierten, begehrte der Geschädigte Schadenersatz. Auf der Piste des Beklagten befand sich zusätzlich zu Warnhinweisen eine Stopptafel, ähnlich jener an Straßenkreuzungen.
Dem OGH stellte sich die Frage, ob diese Tafel eine verbindliche Vorrangregelung iSd der StVO darstellt.
Mit der Begründung, dass Vorrangzeichen iSd der StVO nicht zur Entschärfung der auf Pisten vorherrschenden Gefahrensituation geeignet seien, verneinte der OGH die Vorrangwirkung der Tafel.
Fazit: Stoppschilder auf Pisten sind nicht mit jenen der StVO gleichzusetzen.