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20.02.2014

"GmbH light" voraussichtlich bald wieder Geschichte

Mit Inkrafttreten des noch in Begutachtung befindlichen AbgabenänderungsG 2014 soll die erst im Juli letzen Jahres eingeführte, umstrittene „GmbH light“, der GmbH „gründungsprivilegiert“ weichen. Das Mindeststammkapital soll von bisher € 10.000 (wobei zumindest € 5.000 in bar zu bezahlen waren) wieder auf € 35.000 erhöht (wie vor dem GesRÄG 2013) werden. Bei Gründung einer GmbH soll man künftig die Wahl haben, entweder zumindest € 17.500 einzubezahlen oder das „Gründungsprivileg“ in Anspruch zu nehmen. Geschieht zweiteres, sollen die Gründer bloß € 5.000 bar bezahlen, die Verpflichtung zu weiteren Einlageleistungen könnte während des Privilegierungszeitraums von maximal zehn Jahren auf € 5.000 beschränkt werden. Im Gegenzug soll der Firmenwortlaut der GmbH den Zusatz „gründungsprivilegiert“ enthalten. Nach Ablauf von zehn Jahren ab Eintragung soll die Privilegierung jedenfalls enden, zumindest € 17.500 sollten dann einbezahlt sein.

 

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