18.07.2010
Update - GmbH Reform
Wir haben Ende letzten/Anfang dieses Jahres bereits mehrfach über die vom Justizministerium gemeinsam mit der Wirtschaftskammer angekündigte Reform des GmbH-Rechts (insbesondere des GmbH-Gesetzes) berichtet und auch darüber, dass es bislang bei der Ankündigung geblieben ist. Nun haben mehrere Nachfragen im Ministerium sowie in gewöhnlich gut informierten Kreisen ergeben, dass das Projekt aufgrund erheblicher Widerstände auf Eis liegt. Im Gegenteil, brachte die Insolvenzrechtsreform 2010 sogar eine de facto Erhöhung des aufzubringenden Stammkapitals für Mehrheits-Gesellschafter um Ä 4.000,--, welcher Betrag im Insolvenzfall bei sonstiger Vermögenslosigkeit zwingend für die Verfahrenseröffnung aufzubringen ist (§ 72 a iVm 72 d IO). Wir gehen nunmehr von einem endgültigen Scheitern dieses Reformvorhabens aus. Es wird dem Wirtschaftsstandort Österreich bestimmt nicht nützen, wenn europaweit Gründungsvorschriften für Gesellschaften erleichtert werden, nur in Österreich die Grundsätze der Kapitalaufbringung und &emdash;erhaltung verschärft werden, auch wenn an den Gläubigerschutz dieser Vorschriften ohnehin niemand mehr glaubt.