14.07.2010
Entwurf der Europäischen Kommission vom 14.10.2009 für eine Verordnung in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
Wir haben in der Kanzlei bereits mehrfach mit Verlassenschaftsverfahren, die verschiedene Jurisdiktionen berühren, zu tun gehabt. Für die Hinterbliebenen ist dies oft mit einer erheblichen Kostenbelastung verbunden, weil in jedem einzelnen Land ein Verlassenschaftsverfahren abzuführen ist, dies jeweils mit gleichem Verfahrensinhalt. Dem versucht die europäische Union nun zumindest zum Teil Abhilfe zu schaffen. Die Europäische Kommission hat am 14.10.2009 einen Vorschlag für eine Verordnung in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses veröffentlicht. Dieser sieht Regelungen über die internationale Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden sowie die Einführung eines "Europäischen Nachlasszeugnisses" als neues Instrument zur Abwicklung von Erbfällen mit Auslandsbezug vor.
Online abrufbar ist der Vorschlag auf der Website der Europäischen Kommission: Vorschlag für eine VO über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, KOM (2009) 154 endg. Vom selben Tag datiert ein von der Kommission veröffentlichter Bericht über die Folgenabschätzung (Impact Assessment), SEK (2009) 410 endg.