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25.04.2010

Neue gesetzliche Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche

Mit einem Gesetzesentwurf zur Beseitigung der identifizierten Defizite in der österreichischen Rechtslage bei der Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung meldet sich die Bundesregierung zu diesem Thema. "Geldwäsche schädigt die Wirtschaft und das Vertrauen in den Rechtsstaat. Sie fördert die Schattenwirtschaft, indem sie die Herkunft kriminell erworbenen Vermögens verschleiert, es vor dem Zugriff der Strafver-folgungsbehörden verbirgt und diese Gewinne in den legalen Bereich überführt. Hier wol-len wir nun verstärkt durchgreifen" so Justizministerin Bandion-Ortner anlässlich der Be-schlussfassung eines umfassenden Pakets zur Bekämpfung von Geldwäsche im Ministerrat.

Die österreichische Bundesregierung hat am 9. Feber 2010 den Bericht mehrer Bundesminister über Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Kenntnis genommen. Dieser sieht ein Transparenzpaket für den Finanzplatz Österreich vor. Österreich ist als Gründungsmitglied der Financial Action Task Force (FATF) seit ihrer Bildung 1989 aktiv an der Erarbeitung und Weiterentwicklung der international anerkann-ten Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (der so genannten Ñ40+9 FATF-EmpfehlungenÒ) beteiligt und hat sich stets zur nationalen Um-setzung der FATF-Empfehlungen bekannt. Neben der Etablierung weltweit einheitlicher Standards wird von der FATF mit Unterstützung der Weltbank (WB) und des Internationalen Währungsfonds (IWF) die Einhaltung dieser Standards in den Mitgliedsländern regelmäßig überprüft und bewertet. Generell zeigen die Prüfungsergebnisse, dass in Öster-reich ein umfassendes und gut funktionierendes System zur Bekämpfung von Geldwä-sche und Terrorismusfinanzierung eingeführt wurde. Zu diesem Zweck haben die betrof-fenen Ressorts (BM für Finanzen, BM für Inneres, BM für Justiz, BM für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie BM für europäische und internationale Angelegenheiten) nun gemeinsam das Transparenzpaket für den Finanzplatz Österreich entwickelt. Dieses Trans-parenzpaket besteht aus einem umfassenden Maßnahmenkatalog und enthält für die im Vollzugsbereich des Bundesministers für Finanzen befindlichen Vorschriften folgende Punkte:

1) Ausweitung der Verdachtsmeldungen: Verdachtsmeldungen von Finanzinstituten müssen derzeit erfolgen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Transaktion der Geldwäsche oder der Finanzierung terroristischer Akte dient. Es soll eine Ausweitung dahingehend erfol-gen, dass auch Meldungen erfolgen müssen, wenn der Verdacht besteht, dass Vermö-genswerte den Gewinn aus kriminellen Aktivitäten darstellen (die Transaktion also nicht explizit der Geldwäsche dienen muss) bzw. wenn es eine Verbindung zu einer terroristi-schen Organisation oder zu einem Geldgeber terroristischer Organisationen gibt (d.h. auch in Fällen, bei denen es nicht unmittelbar um die Finanzierung terroristischer Akte geht).

2) Mehr Kompetenzen für Geldwäschemeldestelle: Die Kompetenzen der Geldwäschemelde-stelle beim Empfang, der Analyse und der Weiterleitung von Verdachtsmeldungen werden ausgebaut. Außerdem soll die Stelle mehr Möglichkeiten des Informationsaustausches bei Verdachtsmeldungen betreffend Terrorismusfinanzierung erhalten.

3) Mehr Kompetenzen für die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA): Die FMA soll unter ande-rem explizite Vorgaben für risikoorientierte Überwachungs- und Prüfmodelle im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung machen.

4) Klarere Befugnisse für Geldwäschebeauftragte: Die Kompetenzen der Geldwäschebeauftragten in Kredit- und Finanzinstituten sollen genauer definiert werden (z. B. soll klargestellt werden, auf welche Daten sie Zugriff haben und auf welcher Hierarchie-Ebene sie in der Organisation des Kredit- oder Finanzinstitutes angesiedelt sind).

5) Mehr Kontrolle im Glücksspiel: Geldwäschevorbeugung ist auch im Nichtfinanzsektor ins-besondere im Bereich des Glücksspiels wichtig. Die Prüfung durch die Financial Action Task Force (FATF) ergab, dass Österreich auch im Glücksspielmonopol nachschärfen soll. Die Anti-Geldwäsche- bzw. Terrorismusfinanzierungsbestimmungen werden daher den internationalen Standards nach ergänzt und die Aufsicht verstärkt. Außerdem wird der Anwendungsbereich der Anti-Geldwäsche- bzw. Terrorismusfinanzierungsbestimmungen ausdrücklich auf die elektronischen Lotterien ausgedehnt.

Die geänderten gesetzlichen Bestimmungen sollen ehestmöglich nach der Beschlussfas-sung im Ministerrat am 20.4.2010 in Kraft treten.

 

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