09.03.2009
Vergaberecht: Anrechnung von fachlicher Eignung und Referenzprojekt im Konzernverbund
Eine bietende Gesellschaft kann im Fall ihrer fehlenden oder unzureichenden (technischen) Leistungsfähigkeit ihre fachliche Eignung dadurch nachweisen, dass sie auf die fachliche Eignung der Muttergesellschaft zurückgreift und den Nachweis der Verfügbarkeit der Kapazitäten bzw der Mittel der Muttergesellschaft erbringt. Auch die Anrechnung von Referenzen im Konzernverbund hat eine tatsächliche Verfügbarkeit für den Bieter zur Voraussetzung. Allein die Berufung auf die Tatsache, dass zwei Unternehmen zur selben Unternehmensgruppe gehören, reicht zum Nachweis der Verfügbarkeit nicht aus. Eine unrichtige Zurechnung eines Referenzprojekts läuft den auf Gleichbehandlung ausgerichteten Vergabegrundsätzen zuwider.