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Wir verbinden Wirtschaft und Recht

16.08.2009

Erste Erfahrungen nach der Sperre des Zugangs zu den Geschäftsbehelfen des Exekutionsverfahrens

Wir haben im März berichtet, dass die Einsicht in die Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens künftig nicht mehr möglich sein wird. Die ersten Erfahrungen unserer Kanzlei in der Arbeit ohne Einsicht in die Geschäftsbehelfe liegen nunmehr vor: Wir haben für Klienten massive Defizite in der Einschätzung von Einbringlichkeitsaussichten hinnehmen müssen. Diese Defizite können auch nicht durch Einholung (kostenintensiver) Bonitätsbeurteilungen wettgemacht werden, zumal regelmäßig keine wirklich aktuellen Informationen, die aber gerade im Bereich der Forderungsbetreibung essentiell sind, vorliegen (Informationslage von vor sechs Monaten). Darüber hinaus zeigen gerade die Zeiten der Wirtschaftskrise, dass Monitoring von Schuldnern nur eingeschränkt funktioniert und vor einer Klagsführung immer die Einbringlichkeitschancen von neuem zu beurteilen. Wir haben bereits Initiativen gestartet, dieses Instrument "wiederzubeleben" und werden auch wieder berichten.

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