11.09.2018
Datenschutz
Betreiber einer Fanpage auf „Facebook“ ist für den Datenschutz mitverantwortlich.
Laut EuGH ist nicht nur Facebook selbst, sondern auch der Betreiber einer Fanpage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf dieser Fanpage (durch sogenannte „Cookies“) ohne Einwilligung der Besucher mitverantwortlich. Der Betreiber einer solchen Website ist Verantwortlicher im Sinne von Artikel 2 lit d Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG. Somit können Unternehmen, die Facebook oder vergleichbare soziale Netzwerke nutzen, die datenschutzrechtlichen Informationspflichten gegenüber Besuchern ihrer Fanpage nicht auf die sozialen Netzwerke abwälzen.