22.01.2018
Recht auf freie Anwaltswahl auch bei Rechtsschutzversicherung
Ein genereller Ausschluss der freien Anwaltswahl in Rechtsschutzversicherungsverträgen ist unwirksam.
Dies entschied der EFTA Gerichtshof am 27.10.2017 zum Versicherungsvertragsgesetz von Liechtenstein. Dieses Urteil ist auch für EU-Staaten relevant, weil sich der Gerichtshof bei seiner Entscheidung auf die EU-Richtlinie „Solvabilität II“ stützt. In Österreich stellt sich die Frage, inwieweit eine territoriale Einschränkung der Rechtswahl gemäß §158k Abs.2 VersVG mit der EU-RL konform geht.