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01.09.2015

Regierungsvorlage zur Änderung des Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006)

Anfang Juli wurde im Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006) eingebracht. Sie sieht unter anderem folgende Neuerungen vor:

 

„Bestangebotsprinzip“:

 

In der Praxis wird bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen anstelle des prinzipiell geltenden „Bestangebotsprinzips“ vielfach das „Billigstbieterprinzip“ angewandt, was aber nur in Ausnahmefällen zulässig wäre. Der so entstehende Preisdruck führt dabei vermehrt zu Lohn- und Sozialdumping. Deswegen sieht der Entwurf mehr vor, dass ex lege das Bestbieterprinzip anzuwenden ist und regelt die Ausnahmetatbestände des Billigstbieterprinzips deutlicher.

 

 

Subunternehmer:

 

In Zusammenhang mit der Stärkung des Bestangebotsprinzips sieht der Entwurf zudem vor, dass Auftragnehmer bereits im Angebot alle Subunternehmer bekannt geben müssen. So soll dem Auftraggeber ein besserer Einblick in die Ausführungsstruktur des Auftragnehmers ermöglicht werden. Darüber hinaus soll im Stadium der Vertragsausführung jeder Wechsel bzw. jede Neuerung in der Subunternehmerkette nur aus sachlichen Gründen zulässig sein und der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers bedürfen.

 

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