Markenbewertung, Markenwert, Wienwert

Gutachter haftet für überhöhte Markenbewertung

In einer aktuellen Entscheidung stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) klar, dass ein Sachverständiger für die unrichtige, zumal sorgfaltswidrig überhöhte Bewertung einer Marke schadenersatzpflichtig wird.

Die Insolvenz der Immobiliengesellschaft „Wienwert“ sorgt für mediales Aufsehen, besonders spannend ist ein aktuelles Urteil des OGH in diesem Zusammenhang. Der Insolvenzverwalter der Wienwert AG klagte jenen Wirtschaftsprüfer, der 2018 im Zuge einer Kapitalerhöhung den Wert der Marke „Wienwert“ mit rund 3 Millionen Euro bestätigt hatte. Im Jahr 2016 wurde die Wienwert AG gegründet, die Muttergesellschaft WW Holding ließ der Aktiengesellschaft im Rahmen einer Kapitalerhöhung 1,8 Millionen Euro in bar und eine Sacheinlage in Form der Marke Wienwert zukommen, die der Wirtschaftsprüfer mit 3,1 Millionen Euro bewertet hatte.

Bar- und Sacheinlagen müssen bei Kapitalerhöhungen geprüft werden. Mit der Prüfung war eine Consulting-Gesellschaft beauftragt, die den vom Wirtschaftsprüfer erhobenen Markenwert bestätigte. Der OGH war hingegen der Ansicht, dass der Wert zu diesem Zeitpunkt zwischen 0 und maximal € 100.000,00 lag. Die Consulting-Gesellschaft sei der Meinung gewesen, sie könne das Gutachten des Wirtschafsprüfers zur Beurteilung des Markenwerts heranziehen, ohne selbst den tatsächlichen Markenwert zu ermitteln. Erst- und Berufungsgericht gaben der Schadenersatzklage des Insolvenzverwalters statt, zumal die Prüfung des Markenwerts sorgfaltswidrig erfolgt sei. Bei Prüfung des Markenwerts hätte auffallen müssen, dass die Bewertung im Markenwertgutachten des Wirtschaftsprüfers sehr einseitig ausgefallen ist.

Der OGH entschied letztendlich, dass der Sacheinlagenprüfer für die Differenz zwischen dem geprüften überhöhten und dem tatsächlichen Markenwert haftet, zumal er der insolventen Gesellschaft einen Schaden in dieser Höhe verursacht hatte. Die Firmenbuchgerichte sollen sich auf die Expertise der Bar- und Sacheinlagenprüfer verlassen können.

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