
Die Bundesregierung hat Mitte November 2025 den Gesetzesentwurf NISG 2026 zur Umsetzung der NIS-2 Richtlinie präsentiert. Die Cybersicherheit soll durch diese Regelung auf ein modernes, EU-konformes Niveau gehoben werden, – insbesondere vor dem Hintergrund steigender Cyberbedrohungen für Unternehmen und kritische Infrastruktur. Die neue Regelung soll nicht nur technische Vorgaben schaffen, sondern auch ein neues behördliches Regime etablieren, das Transparenz, Risikomanagement und Kontrolle verbindlich regelt.
Der Entwurf sieht die Errichtung des Bundesamtes für Cybersicherheit als zentrale nationale Behörde vor. Dieses Amt erhält umfassende Kompetenzen. Es soll Koordinationsstrukturen wie strategische Steuerungsgruppen und operative CSIRTs leiten sowie die Umsetzung und Überwachung der Cybersicherheitsvorgaben sicherstellen. Das Gesetz definiert zudem einen weiten Geltungsbereich. Betroffen sind Bereiche wie Energie, Verkehr, Finanzwesen, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, IKT-Dienstleister und viele weitere kritische Sektoren. Für betroffene Einrichtungen sieht NISG 2026 verbindliche Pflichten vor. Unternehmensleitung und Geschäftsführung müssen Cybersicherheit steuern und für Schulungen sorgen, Risikomanagementsysteme einführen und Meldeverfahren für Cybervorfälle implementieren. Bei schwerwiegenden Vorfällen müssen innerhalb von 24 Stunden eine erste Warnung und spätestens binnen 72 Stunden eine vollständige Meldung erfolgen.
Zur Kontrolle wird ein gestuftes Prüf- und Nachweissystem etabliert. Nach Registrierung müssen betroffene Einrichtungen innerhalb von zwölf Monaten eine Selbstdeklaration abgeben. Das Gesetz sieht darüber hinaus ein Sanktionen- und Bußgeldregime vor. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes (bei wesentlichen Einrichtungen), bzw 7 Millionen Euro bzw. 1,4 % Umsatz (bei wichtigen Einrichtungen). Für öffentliche Verwaltung gibt es ein alternatives Verfahren mit behördlicher Feststellung und öffentlicher Bekanntmachung statt Geldstrafe. Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen zum NISG 2026.
