EU Data Act Neuregelungen

Der EU Data Act – Neuregelungen für digitale Zukunft

Seit 12.09.2025 gilt die EU-VO 2023/2854 („Data Act“) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Der Data Act bezweckt eine faire und ausgewogene Datenverteilung in der EU durch Abbau von Zugangshürden sowie Erleichterung des Datenaustausches zwischen den Marktakteuren. Die VO ist auf personen- und nicht-personenbezogene Daten anzuwenden, die bei Nutzung von vernetzten Produkten, damit verbundenen Diensten und virtuellen Assistenten generiert werden. Vernetzte Produkte sind zB Geräte, die Daten über ihre Nutzung und Umgebung aufzeichnen und übermitteln (zB Smart-Home-Geräte, vernetzte Industriemaschinen, Fitness-Tracker etc).

Alle Nutzer von vernetzten Produkten, ungeachtet ob Verbraucher oder Unternehmer, haben das Recht, auf von ihnen generierte Daten zuzugreifen oder die Weitergabe dieser an Dritte zu verlangen. Unternehmen haben Nutzern Informationen über Art, Generierung, Verwendung, Speicherung und Zugriff auf diese Daten sowie eine Rechtsbelehrung zu erteilen. Bei Krisen oder Cybersicherheitsvorfällen haben Behörden ein Recht auf Auskunft zu bestimmten Daten. Der Data Act regelt auch inhaltliche Vorgaben für die Gestaltung von Datenlizenzverträgen. Weiters haben Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten Kunden den Wechsel des Dienstes zu erleichtern, sodass kommerzielle, gewerbliche, technische, vertragliche und organisatorische Hindernisse zu beseitigen sind. Es gilt der Grundsatz der fairen Datennutzung. Daten müssen zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, wobei missbräuchliche Vertragsklauseln unwirksam sind. Klein- und Kleinstunternehmen sind von bestimmten, wesentlichen Verpflichtungen des Data Acts ausgenommen.

Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem Data Act sind mit Geldbußen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens sanktioniert.

Wir beraten gerne zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen nach dem EU Data Act sowie bei der Anpassung von Datennutzungs- und Bereitstellungsverträgen an die neue Rechtslage.

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