
Die rasende Verbreitung von künstlicher Intelligenz bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich, insbesondere auch hinsichtlich der Haftung für Schäden. Die Europäische Union hat darauf reagiert und durch die Novelle der Produkthaftungsrichtlinie sowie den Entwurf der KI-Haftungsrichtlinie weitreichende Änderungen angekündigt.
Am 18.11.2024 wurde die neue Produkthaftungsrichtlinie veröffentlicht. Sie ist am 08.12.2024 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Wesentliche Neuerungen sind:
- Künftig fallen KI-Systeme ausdrücklich unter die Produkthaftung. Hersteller haften somit auch für Schäden, die durch die Software entstehen
- Bei Mängeln von KI-Systemen wird zugunsten des Geschädigten vermutet, dass ein Fehler vorliegt. Hersteller müssen diese Vermutung widerlegen.
- Auch für Software-Updates bleibt der Hersteller haftbar.
- Verlängerung der Ausschlussfrist auf 25 Jahre abhängig von Latenzzeit einer Körperverletzung.
Während die Produkthaftungsrichtlinie weitgehend finalisiert ist, steht die KI-Haftungsrichtlinie noch in Diskussion. Die Richtlinie dürfte Geschädigten einige Vorteile bringen, wie zB:
- Offenlegungspflicht: Betreiber von KI-Systemen müssen Informationen über die Funktionsweise ihrer Systeme offenlegen. Diese Maßnahme soll Geschädigten helfen, mögliche Ansprüche geltend zu machen.
- Kausalitätsvermutung: Hat der Anbieter des KI-Systems eine Sorgfaltspflicht verletzt, wird vermutet, dass die Pflichtverletzung Ursache des Schadens war.