Praxistipp: neue Regelung für Cookie-Banner

Jeder kennt es: sie besuchen eine Website und sofort taucht ein Cookie-Banner auf. Die Schaltfläche zum Akzeptieren ist deutlich sichtbar, hingegen ist die Möglichkeit zum Ablehnen gut versteckt. Cookies dienen Analyse-, Marketing- oder Werbezwecken.

Die DSGVO erlaubt ohne Zustimmung der betroffenen Person (des „Users“) nur die Speicherung technisch notwendiger Daten. Darüber hinaus ist die Zustimmung der User erforderlich. Ein Nutzer einer österreichischen Zeitung beschwerte sich darüber, dass die Ablehnungsoption für Cookies nicht sofort, sondern erst nach mehreren Klicks erscheint. Die Datenschutzbehörde gab ihm Recht und entschied, dass neben der „Akzeptieren“- Option eine visuell gleich gestaltete „Ablehnen“-Option vorhanden sein muss- ohne dass zusätzliche Klicks notwendig sind. Die Betreiber der betroffenen Website lehnten jedoch eine Neugestaltung ihrer Seite ab und zogen vor Gericht. Doch sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch der VwGH (Ra 2024/04/0424) bestätigten, dass der Widerruf einer Zustimmung genauso einfach wie die Erteilung einer Zustimmung sein müsse. Die Verweigerung der Einwilligung müsse ebenso mühelos erfolgen wie deren Erteilung. Folglich seien die Optionen „Cookies akzeptieren“ und „Cookies ablehnen“ optisch gleich zu gestalten.

Bei Bedarf prüfen wir gerne, ob ihr Cookie-Banner der aktuellen Rechtslage entspricht bzw erarbeiten Optimierungsvorschläge.

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