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Maßnahmenpaket für leistbare Mieten

Die steigenden Wohnkosten belasten viele Haushalte. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket für leistbare Mieten als Regierungsvorlage beschlossen. Der Gesetzgeber will Mieter vor stark steigenden Kosten schützen, die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern sowie ökologische Sanierungen fördern.

Im Zentrum des Maßnahmenpakets steht die Begrenzung der jährlichen Mietanpassungen. Schon 2025 wurde die Indexierung der Mieten im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) ausgesetzt. Für 2026 sollen Erhöhungen gesetzlich auf 1 %, für 2027 auf 2 % begrenzt werden. Darüber hinaus plant die Bundesregierung ein neues Mieten-Wertsicherungsgesetz, das ab 2026 für alle Wohnraummieten – mit Ausnahme von Ein- und Zweifamilienhäusern – gelten soll. Mietanpassungen sollen nur einmal jährlich möglich sein und Indexsteigerungen über 3 % nur zur Hälfte auf die Mieter übertragen werden dürfen.

Weiters soll die Mindestdauer von befristeten Mietverträgen – mit wenigen Ausnahmen – von drei auf fünf Jahre erhöht werden. Diese Änderung betrifft Neuverträge und Vertragsverlängerungen ab 1. Jänner 2026.

Die Bundesregierung will überdies die ökologische Sanierung des Altbestands forcieren und die energetische Qualität künftig stärker in der Mietzinsbildung berücksichtigen. Eine Expertengruppe soll Vorschläge erarbeiten, wie Kosten für thermische Sanierungen und Dekarbonisierung fair verteilt werden können. Gleichzeitig sollen Vermieter durch ausgeweitete Duldungspflichten der Mieter bei Sanierungen mehr Rechtssicherheit erhalten.

Wir beraten Sie gerne zur neuen Rechtslage bzw prüfen, ob die Neuregelungen Auswirkungen auf ihre bestehenden Verträge haben.

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