Praxistipp: Flugbuchung

über Onlineportal – rechtliche Eckpunkte

Buchungen über Online-Reise-Portale sind beliebt. Unkompliziert Flug und/ oder Hotel von der Couch aus zu buchen hat seinen Reiz. Für ein ungetrübtes Urlaubsvergnügen sind ein paar rechtliche Eckpunkte zu berücksichtigen.

Buchungsplattformen sind regelmäßig nicht Vertragspartner des Kunden, sondern Vermittler des Beförderungsvertrages mit der Airline/ des Beherbergungsvertrages mit dem Hotel. Buchungsplattformen schlagen nicht nur Direktflüge vor, sondern kombinieren zB zwei Flüge unterschiedlicher Airlines mit Zwischenlandung zur Zieldestination. Diesfalls kommen zwei unabhängige Beförderungsverträge zustande. Der Kunde erhält zwei Flugtickets. Verpasst der Fluggast den Anschlussflug aufgrund einer Verspätung des Ausgangsflugs, so ist die Airline des Anschlussflugs in der Regel nicht zum Ersatz der frustrierten Ticketkosten bereit. Sie besteht regelmäßig darauf, sie habe ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt und sei für eine Verspätung der anderen Airline nicht verantwortlich. Auch die Rechte aus der EU-Fluggastrechte-VO aufgrund Flugverspätung können diesfalls nur gegen die verspätete Airline geltend gemacht werden, obwohl auch der Anschlussflug aufgrund der Verspätung verpasst worden ist.

Anderes gilt hingegen, wenn Ausgangs- und Anschlussflug einheitlich gebucht worden sind. Eine einheitliche Buchung nach der Fluggastrechte-VO liegt zB vor, wenn das Online-Reisebüro Teilflüge unterschiedlicher Airlines zu einem Beförderungsvorgang zusammengefasst, dem Fluggast einen Gesamtpreis berechnet und ein einheitliches elektronisches Ticket ausgestellt hat. Diesfalls können beide Airlines wechselseitig für Verspätungen in Anspruch genommen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.