Pflichteilsminderung, auflebende Beziehung Vater Sohn, Schach spielen Pflegeheim

Pflichtteilsminderung – zulässig bei wiederauflebender Vater-Sohn Beziehung?

Bestehen über einen längeren Zeitraum vor dem Tod eines Familienmitgliedes weder Kontakt noch ein angemessenes Naheverhältnis, so kann dies allenfalls zu einem geminderten Pflichtteilsanspruch führen – eine gültige letztwillige Anordnung vorausgesetzt. Der Oberste Gerichtshof befasste sich erst kürzlich mit der Frage, ob eine Pflichtteilsminderung auch dann gilt, wenn kurze Zeit vor dem Ableben der Kontakt wiederauflebt (2 Ob 2/26x).

Frühe Scheidung der Eltern, Unterhaltsstreitigkeiten und eine unbeantwortete Hochzeitseinladung: ein Naheverhältnis zu Lebzeiten des verstorbenen Vaters mit dessen Sohn war im Anlassfall kaum vorhanden. Als der betagte Vater ins Krankenahaus musste, ließen beide die Vergangenheit ruhen. Der Sohn besuchte seinen Vater regelmäßig in der Seniorenresidenz, unterstützte diesen im Alltag und spielte zB auch regelmäßig Schach mit ihm. Der Vater setzte den Sohn dennoch in seinem wenige Wochen vor dem Ableben errichteten Testament auf den halben Pflichtteil und bedachte einen anderen Sohn aus erster Ehe als Alleinerben. Der andere Sohn begehrte daraufhin gerichtlich den vollen Pflichtteil.

Der OGH stellte klar, dass die Pflichtteilsminderung nicht anzuwenden ist. Der Gesetzgeber stelle nicht allgemein auf einen längeren Zeitraum ab, sondern explizit auf einen längeren Zeitraum „vor dem Tod“. Die Aussöhnung und die regelmäßigen Schachduelle unmittelbar vor dem Ableben des Vaters verhinderten die Minderung.

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