go to content
Prev-Next
Mobile Menu
Homepage
Wir verbinden Wirtschaft und Recht

22.01.2018

Abschaffung der Mietvertragsgebühr für Wohnungen

Mit 11.11.2017 wurden „Verträge über die Miete von Wohnräumen“ gänzlich gebührenfrei gestellt.

Bisher war dies nur bei Verträgen über kurzfristige Vermietung von einer Dauer bis zu 3 Monaten der Fall, bei längerfristigen Mietverträgen wurde eine Rechtsgeschäftsgebühr in Höhe von 1% der Miete (bei Wohnungsmietverträgen maximal vom 3-fachen Jahreswert) erhoben. Die Abschaffung der Gebühr wird somit eine finanzielle Erleichterung der Wohnungsmieter zur Folge haben. Für Geschäftsräumlichkeiten fällt weiterhin eine Vertragsgebühr an.

Zurück

 
Standort Wien
Tuchlauben 8 / 6.OG
1010 Wien
Tel.: +43 (1) 879 85 75
Fax.: +43 (1) 879 85 78
Standort St. Pölten
Europaplatz 7
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (2742) 35 35 75
Fax.: +43 (2742) 35 26 78
Standort Kirchberg
am Wagram

Marktplatz 8
3470 Kirchberg/Wagram
Tel.: +43 (2279) 27 385
eurojuris
Mobiler Menu