13.08.2013
2015 kommt die Gesetzesbeschwerde!
Am 13.6.2013 hat der Nationalrat eine tiefgreifende Änderung des Bundesverfassungsgesetzes, nämlich die Einführung der „Gesetzesbeschwerde“, beschlossen. Die Änderung soll am 1.1.2015 in Kraft treten. Sie führt zum bedeutendsten Ausbau des österreichischen Rechtsschutzsystems seit langem.
Bis jetzt konnten Parteien eines Zivil- bzw. Strafverfahrens, die sich im Verfahren durch Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung bzw. eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt fühlten, bei Gericht lediglich anregen, die entsprechende Norm dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorzulegen. Ob es zur Vorlage kam, stand im Ermessen des Richters. Die Parteien hatten keinen Anspruch auf Vorlage.
Ab 2015 können sich die Parteien hingegen direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden. Sie haben nun das Recht, verbunden mit einem Rechtsmittel gegen eine erstinstanzliche Entscheidung einen Prüfungsantrag beim Verfassungsgerichtshof zu stellen. Dabei sind sie nicht mehr auf das richterliche Ermessen angewiesen.
Bei den bisher beschlossenen Regelungen handelt es sich lediglich um ein Grundgerüst. Die genaue Ausgestaltung der Gesetzesbeschwerde wird erst im Laufe der beiden nächsten Jahre beschlossen werden.
Wir halten Sie jedenfalls auf dem Laufenden!