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28.03.2011

INCOTERMS 2010

Die 1936 erstmals von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris veröffentlichten „Internationalen Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln“ wurden durch die Revision 2010 an die gängige Praxis angepasst. Mit 1.1.2011 traten die „Incoterms 2010“ in Kraft.

Incoterms sind weltweit anerkannte, standardisierte Regeln über die Verteilung von Pflichten, Kosten und Risiko im internationalen Warenverkehr. Sie dienen der Rechtsvereinheitlichung und bilden die zweckmäßigste und gebräuchlichste Auslegungspraxis der international am häufigsten verwendeten Handelsklauseln. Unmittelbar verbindliche Wirkung erlangen sie durch ausdrückliche Bezugnahme im Warenkaufvertrag.

Eine der zahlreichen Neuerungen, die die Anwendbarkeit vereinfachen und die Verständ-lichkeit der Klauseln erhöhen, sind die Guidance Notes. Jeder Klausel vorangestellt enthalten sie wertvolle Hinweise für die richtige Verwendung. Zu beachten ist, dass die Guidance Notes nicht Teil der Regel selbst sind, sondern nur eine Interpretationshilfe und die allgemeinen Regeln der Gesetzes- und Vertragsauslegung idR vorgehen.

Aufgrund häufiger Anwendungsfehler werden die Incoterms nunmehr in zwei Gruppen getrennt. Die neue Systematik stellt klar, welche Regeln für jede Transportart oder kombinierte Transporte (erste Gruppe: EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DAT, DDP) bzw. aus-schließlich bei See- oder Binnenschifffahrtstransporten (zweite Gruppe: FAS, FOB, CFR, CIF) angewendet werden können.

Der ISO Container ist eine der bedeutendsten Entwicklungen des letzten Jahrhunderts und hat den traditionellen Bulkgüterverkehr zurückgedrängt. Daher wurden die mariti-men Regeln auf nunmehr vier reduziert. Um Regelungslücken zu vermeiden, wurden zwei neue Klauseln DAT und DAP eingeführt. Sie werden den Anforderungen des modernen Containertransportes ebenso gerecht wie dem Luft- und Straßentransport.

Der Gefahrenübergang der Regeln FOB, CFR und CIF wurde geändert. Nunmehr gilt die Ware als geliefert, sobald sie sich an Bord des Schiffes befindet. Um Missverständnissen, betreffend die Regeln CPT und CIP, vorzubeugen empfiehlt sich die Vereinbarung eines Liefer- und Erfüllungsortes. Durch diese Einigung entstehen keine Zweifel, ob gemäß A3 die Gefahr beim ersten oder letzten Frachtführer übergehen soll. Wir beraten Sie in die-ser wichtigen aber auch komplexen Materie des internationalen Transport- und Warenkaufrechts gerne umfassend!

 

 

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