16.05.2010
Gültigkeit von Flugscheinen über mehrere Flüge
Das Handelsgericht Wien hat in einer für Verbraucher interessanten Entscheidung erwogen, dass eine Klausel, die die Gültigkeit von Flugscheinen (Tickets) davon abhängig macht, dass sämtliche Flüge in der gebuchten Reihenfolge angetreten werden, gem § 879 Abs 3 ABGB wegen gröblicher Benachteiligung des Kunden nichtig ist. Ob diese Beurteilung auch für den Fall einer Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof halten würde, ist fraglich, denn etwa zur gleichen Zeit entschied der deutsche Bundesgerichtshof, an den die österreichische Judikatur oftmals Anlehnung nimmt, dass nur der generelle begründungslose Ausschluss des Rechts nur Teile der Beförderungsleistung in Anspruch zu nehmen als unangemessene Benachteiligung des Kunden anzusehen ist. Für den Fall etwa der Vereinbarung eines höheren Entgelts bei nur teilweiser Inanspruchnahme der Leistung wäre die Klausel gültig, um den Fluglinien gesicherte Kalkulationsgrundlagen zu ermöglichen.