11.03.2009
Harmonisierung des Internationalen Privatrechts
Die Europäische Union ist im Bereich der Harmonisierung des Internationalen Privat-rechts, also jener Bestimmungen, die regeln, welches Recht bei Sachverhalten mit Aus-landsbezug zur Anwendung kommen sollen, einen großen Schritt weitergekommen. Seit 11.1.2009 ist die Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzu-wendende Recht in Kraft getreten, die bisher aufgrund Vertrages geregelten Kollisions-normen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht werden nun-mehr auch im Wege der Verordnung, also unmittelbar anwendbar, geregelt und mit 17.12.2009 in Kraft treten. Dazu wird das Österreichische Recht hinsichtlich der Bestim-mungen des Internationalen Privatrechts anzupassen sein, der Gesetzgeber möchte ver-meiden, dass es für den Rechtsanwender zu Unklarheiten in der Wahl der richtigen Ge-setzesbestimmungen kommt. Das Bundesministerium für Justiz streicht klar heraus, dass die Vermeidung von Irrtümern in der Rechtspraxis den neu geschaffenen gesetzlichen Bestimmungen zugrunde liegt. Das Ziel dieses Vorhabens ist zu begrüßen, zumal gerade bei Bestimmungen der Europäischen Union, die direkt auf Nationales Recht einwirken, oftmals das Problem bestanden hat, dass entgegenstehende nationale Normen nicht auf-gehoben wurden und nicht klar war, welche Bestimmungen im Einzelnen künftig gelten sollen. In einer der nächsten Ausgaben unserer Kanzleizeitung und/oder im Internet wer-den wir Sie ausführlich über die derzeit und künftigen Entwicklungen des Internationalen Privatrechts auf dem Laufenden halten.