06.10.2009
Konsument testet Anwälte
Die Verbraucher-Zeitschrift Konsument hat in der Ausgabe 10/2009 die Erstberatung bei Rechtsanwälten getestet und ist zu im Wesentlichen bekannten Ergebnissen gelangt. Überraschend war für uns allerdings, dass in unserer Kanzlei selbstverständliche Standards nicht in allen Kanzleien üblich sind. Bei einer Erstberatung in unserer Kanzlei erwartet Sie bei uns Folgendes:
- Die Erstauskunft (telefonisch oder persönlich) ist bei uns regelmäßig unentgeltlich und nur dann kostenpflichtig, wenn wir, etwa aufgrund der Komplexität der herangetragenen Rechtsfrage, ausdrücklich darauf hinweisen.
- Bei uns können Sie eine Terminvergabe innerhalb von einigen Tagen jederzeit erwarten.
- In unserer Kanzlei erhalten Sie jederzeit für Sie nachvollziehbare und maßgeschneiderte Vorschläge.
Ebenso selbstverständlich ist es für unsere Kanzlei über den Tellerrand hinauszuschauen und bei Vertragsprüfungen etwa auch die Thematik der Nebengebühren bei Verträgen etc anzusprechen und auf drohende Kosten hinzuweisen.
Leider haben sich in die Berichterstattung des Konsument zwei Fehler eingeschlichen: Die treuhändige Abwicklung von Rechtsgeschäften ist in Niederösterreich für Rechtsanwälte ab Beträgen von € 35.000,00 zwingend und nicht wie der Konsument meint ausnahmslos zwingend, darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die treuhändige Abwicklung lediglich für Notare wirklich zwingend sei, für Rechtsanwälte jedoch nicht, was nicht richtig ist, jedoch können die Parteien auf eine Abwicklung über das jeweilige Treuhandbuch verzichten. Leider entsteht der Eindruck, dass von der Rechtsanwaltskammer entwickelte Servicepakete für Rechtsanwälte zur Teilnahme verpflichtet seien und etwa € 120,00 für den Haus- und Wohnungscheck automatisch der Tarif der Beratung seien. Das ist in dieser Form unrichtig, zumal die Kanzlei selbst diese Beratungspakete anbieten muss, andernfalls Rechtsanwälte nicht daran gebunden sind. In unserer Kanzlei halten wir es so, dass wir in manchen Fällen einen (standardisierten) Beratungscheck anbieten, gerade zum Thema Liegenschaftsrecht jedoch nicht, weil sehr weitgehende Konsequenzen mit der Erteilung von Rat und Auskunft verbunden sind, dieses Risiko kann zu einem Preis von € 120,00 nicht übernommen werden.
Richtig ist das Fazit, das der Konsument zieht: Guter Rat kostet Geld und ist dies auch sinnvoll, denn was nichts kostet ist auch nichts wert. Sie können allerdings sicher sein, dass Sie in unserer Kanzlei stets im vorhinein über die auflaufenden Kosten informiert werden, unsere Homepage gibt detaillierten Aufschluss über die Kostenverrechnung. Der Test des Konsument allerdings bestätigt den richtigen Kurs der Kanzlei, wir bieten Ihnen stets ausgezeichnete Beratung, mit Mittelmaß geben wir uns in Ihrem Interesse nicht zufrieden.