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02.07.2021

Angleichung der Kündigungsfristen für Arbeiter

Im Sinne einer Harmonisierung und Anpassung der Rechte der Arbeiter und Angestellten werden zukünftig die Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten angeglichen. Die für ursprünglich ab 1.1.2021 geltende Angleichung wurde neuerlich verschoben und soll nun ab 01.10.2021 gelten.

 

Für die Arbeitgeberkündigung besteht in Zukunft (gültig für jene Kündigungen, die nach dem 30.09.2021 erfolgen) auch im Bereich der Arbeiter/-innen das Senioritätsprinzip, wonach sich die Kündigungsfrist mit zunehmender Dienstdauer erhöht. Die Kündigungsfrist beträgt dann grundsätzlich 6 Wochen. Sie erhöht sich nach dem vollendeten 2. Dienstjahr auf zwei Monate, nach dem vollendeten 5. Dienstjahr auf drei, nach dem vollendeten 15. Dienstjahr auf vier und nach dem vollendeten 25. Dienstjahr auf fünf Monate. Kündigungstermin ist wie bereits auch im Angestelltenrecht das Quartalsende, wobei die Vereinbarung anderer Kündigungstermine (zum 15. oder zum letzten des Kalendermonats) möglich ist.

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