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23.12.2022

Digital Service Act (DSA) – Die EU sagt den Tech-Giganten den Kampf an

Seit der Übernahme von Twitter durch Elon Musk ist das Thema „Hate-Speech“ medial besonders präsent. Statistiken belegen, dass nach der Übernahme rassistische, sexuell diskriminierende und antisemitische Inhalte um bis zu 60 % gestiegen sind. Die EU sollte mit dem „Digital Service Act“ (Gesetz über digitale Dienste, in Kraft seit 16.11.2022) dagegen gewappnet sein und das keinen Tag zu früh. Doch auch kleine Unternehmen, insbesondere Internetanbieter, Hosting-Dienste und Online-Plattformen (Online-Marktplätze, App-Stores etc), sind vom DSA betroffen.

Der DSA soll einen besseren Schutz der Grundrechte von Verbrauchen und klare Transparenz- und Rechenschaftsrahmen für Online-Plattformen schaffen. Die EU erhofft sich dadurch, eine strengere demokratische Kontrolle und Aufsicht über die größten Online-Dienste. Eine Monopolbildung soll verhindert und kleineren Firmen ermöglicht werden, auch online in den Wettbewerb treten zu können. Der DSA zielt insbesondere auf „very large online platforms“ (VLOPs) und „very large online search enginges“ (VLOSEs) ab. Ab 45 Millionen aktive User pro Monat gilt ein Anbieter als VLOP oder VLOSE.

Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies, dass Hassreden innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden müssen. Auch „Dark Patterns“, also die irreführende Gestaltung von Webseiten (zB Cookie-Banners), werden verboten. Weiters erfährt das (problematische) Werbegeschäft Beschränkungen. Es ist zukünftig verboten, gezielte Werbeanzeigen an Minderjährige zu schalten und besonders geschützte personenbezogene Daten, etwa die sexuelle Orientierung, für das Marketing durch Auswertung dieser Informationen zu nutzen.

Die bitterste Pille für die größten Internet-Konzerne ist, dass zukünftig ForscherInnen und die EU-Kommission Einblick in ihre Algorithmen erhält. Zusätzlich müssen jährlich Risikoanalysen im Hinblick auf die systematischen Gefahren für die Gesellschaft, etwa die Verbreitung von „Fake News“, erstellt werden. Die angedrohten Strafen sind erheblich und betragen bis zu 6 % des Jahresumsatzes.

Doch bereits für kleinere Unternehmen, etwa Vermittlungsdienste, sind Pflichten vorgesehen. Diese Mindestverpflichtungen umfassen die Berichterstattung zu Transparenz, Berücksichtigung der Grundrechte in den Nutzungsbedingungen, Zusammenarbeit mit nationalen Behörden bei Anordnungen, die Einrichtung von Kontaktstellen sowie das Verbot von „Dark Patterns“ und bestimmten Werbungen.

 Tipp: Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie vom DSA betroffen sind, überprüfen wir dies und beraten Sie hinsichtlich notwendiger Änderungen zB auf Ihrer Website („Cookie-Banner“).

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