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23.09.2020

Gesetzesentwurf Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

Die Regierungsvorlage zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, das im Gefolge des Pariser Klimaschutzabkommens 2015 entstand und neue Rahmenbedingungen bezüglich der Förderung für den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich schaffen soll. Außerdem wird durch das EAG die Richtlinie der Europäischen Union RL 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (auch „RED II“) umgesetzt.

 

Im Gegensatz zum derzeit geltenden Fördersystem des Ökostromgesetzes (ÖSG 2012), welches Ökostromerzeugern durch vertragliche Einspeisetarife eine Vergütung für das Einspeisen des Ökostroms in das öffentliche Netz gewährt, setzt das EAG auf die sogenannte „Marktprämie“. Diese versucht die Differenz zwischen den Produktionskosten für Strom aus erneuerbaren Energien und dem durchschnittlichen Marktpreis für denselben auszugleichen und wird als Zuschuss für den eingespeisten Strom gewährt. Die Bezugsdauer der Marktprämien beträgt grundsätzlich 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage und wird entweder wettbewerblich durch Ausschreibungen oder administrativ auf Antrag hin gewährt.

 

Förderfähig durch die Marktprämie sind ua Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen mit einer Engpassleistung bis zu 20 MW, Anlagen auf Basis von Biogas mit einer Engpassleistung bis 150 kWel, etc., sofern diese neu errichtet wurden und bereits bestehende Anlagen auf Basis von Biomasse und Biogas. Die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen sowie die Frage nach Ausschreibung oder administrativer Antragsförderung divergieren dabei nach der jeweils betreffenden Energiequelle und sind unterschiedlich förderungsfähig.

 

Die Höhe der demnach auszuschüttenden Marktprämie ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem im Rahmen einer Ausschreibung ermittelten Wert und dem Referenzmarktpreis in Cent pro kWh, wobei für die administrative Vergabe der durch Verordnung anzulegende Wert maßgeblich ist.

 

Finanziert werden die nach dem EAG zu vergebenden Marktprämien durch die Erneuerbaren-Förderpauschale und den Erneuerbaren-Förderbetrag, welche ebenfalls im EAG vorgesehen und zusammen mit dem Netznutzungsentgelt einzuheben sind. Diese Förderbeträge sollen von an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossenen Endverbrauchern geleistet werden.

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