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05.08.2019

Nationalrat: Letzter Schlagabtausch der Parteien

In der Juli-Sitzung des Nationalrats wurde beschlossen:

Ab 01.09.2019 haben freiwillige Helfer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dafür erhält der Arbeitgeber, wenn er die Freistellung gewährt, eine Vergütung in Höhe von 200 Euro pro Einsatztag und Beschäftigten aus dem Katastrophenfonds.

Künftig hat jeder Vater das Recht auf eine karenzunabhängige vierwöchige Auszeit, die während des gesetzlichen Beschäftigungsverbots der Mutter in Anspruch genommen werden kann. Die gewährte Freistellung ist dem Arbeitgeber 3 Monate vor Geburtstermin mitzuteilen. Außerdem müssen Vater und Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Während dieser Zeit hat der Vater keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Zudem wurde das Mutterschutzgesetz dahingehend abgeändert, dass Zeiten der Elternkarenz bei zeitabhängigen Ansprüchen von Arbeitnehmer in vollem Umfang angerechnet werden. In Kraft treten soll die Gesetzesnovelle mit 01.08.2019 und gilt für Mütter (Adoptiv- oder Pflegemütter), deren Kind ab diesem Zeitpunkt geboren (adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen) wird.

 

 

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