25.11.2014
Regierungsvorlage zur einfachgesetzlichen Ausgestaltung der Gesetzes- und Verordnungsbeschwerde in Zivil- und Strafverfahren
Mit der Regierungsvorlage (RV) vom 16.09.2014, 263 BlgNR 25. GP, liegen nun Vorschläge zu einfachgesetzlichen Ausführungsbestimmungen der „Gesetzes- und Verordnungsbeschwerde“ vor, die das bisherige Rechtsschutzsystem ab 1.1.2015 entscheidend verändern soll. Sie sieht unter anderem vor, dass die Parteien einen Normenkontrollantrag direkt an den VfGH richten können, was aber nur gleichzeitig mit der Einbringung eines Rechtsmittels bei Gericht möglich sein soll. In bestimmten Verfahren soll den Parteien laut RV kein Antragsrecht auf Normenkontrolle zustehen, so zB im Besitzstörungs-, Beweissicherungs-, Insolvenz- und Exekutionsverfahren etc.
Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens halten wir Sie auf dem Laufenden!