01.09.2015
Tätigkeit als Tagesmutter - keine Widmungsänderung (OGH 19.05.2015, 5 Ob 53/15b)
Bei der Tätigkeit als Tagesmutter in einer Eigentumswohnung bedarf es keiner genehmigungsbedürftigen Umwidmung des Wohnungseigentumsobjekts, weil im Kern der Aspekt des Wohnens noch eindeutig überwiegt. Dies gilt selbst dann, wenn die durch Bescheid bewilligte Höchstzahl der betreuten Kinder überschritten wird.