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19.11.2018

Wie lange dürfen Bewerberdaten aufbewahrt werden?

Gemäß dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Speicherbegrenzung dürfen Bewerberdaten nur für die erforderliche Dauer gespeichert werden. Wird ein Bewerber abgelehnt, so können die Bewerbungsunterlagen vom Arbeitgeber jedenfalls noch 7 Monate nach der Ablehnung gespeichert werden. Der Zeitraum ergibt sich aus der Frist von 6 Monaten ab Ablehnung der Bewerbung zur Geltendmachung von Ansprüchen nach §§ 15, 29 Abs 1 GlBG wegen Diskriminierung bei Bewerbungen zuzüglich eines Monats für den potenziellen Klageweg. Wenn man Bewerberdaten länger speichern möchte ist die Einwilligung des Bewerbers erforderlich (DSB 27.08.2018, DSB-D123.085/0003-DSB/2018).

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