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01.12.2014

Wohnrechtsnovelle 2015 (WRN 2015)

Die WRN 2015 soll zwei wohnrechtliche Probleme beseitigen:

 

Zum einen soll der Vermieter im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) zur Erhaltung von Heizthermen und Warmwasserboilern in den vermieteten Räumlichkeiten verpflichtet werden. Mangels gesetzlicher Regelung war bislang umstritten, wen die Erhaltungspflicht trifft. Auch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) soll punktuell geändert werden. Nunmehr soll sich die Eintragung des Wohnungseigentums an einem Wohnungseigentumsobjekt ins Grundbuch automatisch auch auf Zubehör-Wohnungseigentum erstrecken. In gängiger Praxis wurde die aus Sicht des OGH (4 Ob 150/11d) zur wirksamen Begründung von Zubehörwohnungseigentum notwendige Eintragung oft nicht durchgeführt. Die geplanten Änderungen sollen mit 1.3.2015 in Kraft treten und sowohl bestehende Mietverhältnisse als auch bestehendes Wohnungseigentum erfassen.

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