Australien, Auslandsjahr, Studentin, Work-and-Travel, Unterhaltszahlung, Unterhaltsberechtigte, Au-pair,

Unterhaltspflicht bei Auslandsjahr

Immer mehr Jugendliche entscheiden sich nach der Matura für ein Auslandsjahr – sei es zum Reisen, Arbeiten oder um neue Erfahrungen zu sammeln. Doch wie wirkt sich ein solcher Aufenthalt auf den Kindesunterhalt aus? Müssen Eltern weiterhin zahlen, obwohl das Kind schon arbeiten könnte?

Mit dieser Frage hatte sich kürzlich der OGH zu befassen (3 Ob 22/25v). Im konkreten Fall ging es um eine junge Frau, die nach ihrer Matura ein „Work- and-Travel“- Jahr in Australien begonnen hatte. Ihr Vater stellte daraufhin die Unterhaltszahlungen ein, zumal sie nach der Matura schon selbst Geld verdienen könne. Der OGH stärkte nunmehr die Rechtsposition der Unterhaltsberechtigten. Nach seiner Ansicht hätte die Frau zwar während ihres Aufenthalts Geld verdienen können, jedoch stehe der Erwerb von Sprachkenntnissen und die Berufserfahrung im Vordergrund. Die Tochter sei noch nicht selbsterhaltungsfähig, zumal jungen Erwachsenen nach der Matura ein „Orientierungsjahr“ zustehe, sodass der Unterhaltsanspruch für diesen Zeitraum jedenfalls weiterbestehe. Dieses Jahr dürfe auch im Ausland verbracht werden. AHS- und BHS-Absolventen gelten nach Ansicht des OGH überdies selbst bei Abschluss der Matura als nicht selbsterhaltungsfähig.

Der OGH verglich den Fall mit einer früheren Entscheidung zu einem Au-pair-Aufenthalt: Auch dort gab es kostenlose Unterkunft und Verpflegung, aber kaum Geld. Wie beim Au-pair gehe es auch beim Work-and-Travel-Aufenthalt hauptsächlich um Berufserfahrung und den Erwerb von Sprachkenntnissen, sodass der Unterhaltsanspruch aufrecht bleibe. Die  Eltern haben für diesen Zeitraum jedenfalls noch Unterhalt zu bezahlen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.