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Wir verbinden Wirtschaft und Recht

21.06.2010

Chefsyndikus der Deutschen Bank definiert Anforderungen an die gute Wirtschaftskanzlei

Mit einem profunden und vor allem auch sehr ausgewogenen Artikel zum Verhältnis von Rechtsabteilungen und Rechtsanwälten in der Mandatsabwicklung hat die der stv. Chefsyndikus der Deutschen Bank, Rechtsanwalt Dr. Mathias Otto, zu Wort gemeldet. Er postuliert die wesentlichen Inhalte der guten Zusammenarbeit mit Anwaltskanzleien, nämlich qualitativ hochwertige Beratung, die wirtschaftliches Verständnis und Augenmaß beinhaltet. Insbesondere steht der beim Mandanten geschaffene Mehrwert vor dem wirtschaftlichen Hintergrund in Zentrum der Betrachtung. Unseres Erachtens nach gibt dieser Artikel richtig wieder, welcher Beratungsansatz für den Klienten zu wählen ist. Wir sind stets bemüht, die postulierten Ziele zu erfüllen. Für uns ist das Dreieck juristische Beratung auf höchstem Niveau &emdash; wirtschaftliche Zielrichtung - optimale Preisgestaltung für den Mandanten oberste Maxime. Nehmen Sie uns beim Wort!

 

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