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11.10.2018

2. Erwachsenenschutz-Gesetz

Mit 01.07.2018 trat das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz in Kraft.

Der Verlust der Selbstbestimmungsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit durch fortgeschrittenes Alter oder Unfall kann jeden Menschen treffen. Das mit dem 2. Erwachsenenschutzgesetz eingeführte 4 Säulensystem der Erwachsenenvertretung hat das alte Sachwalterschaftsrecht tiefgreifend verändert.

Im Zuge eines Vortragsabends der Europäischen Arbeitsgemeinschaft (EURAG) im Wappensaal des Wiener Rathauses hat der Vortragende RA Dr. Andreas Rudolph die rechtlichen Aspekte des neuen Erwachsenenschutzgesetzes besprochen.

Wesentliche Änderungen

Praxisbeispiele

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