11.04.2024
Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr ab 01.04.2024
Ab 01.04.2024 gilt eine Gebührenbefreiung für die Eintragung zum Erwerb eines Eigentums oder Baurechts an einer Liegenschaft bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 500.000,00, sowie bei der Eintragung von Pfandrechten, wodurch eine Entlastung bis zu € 11.500,00 möglich ist. Dies gilt jedoch nur, wenn die Wohnstätte zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Diese auf zwei Jahre befristete Maßnahme soll junge Menschen und Familien beim Kauf eines Eigenheims unterstützen und die Bauwirtschaft ankurbeln. Näheres kann der Pressemitteilung des Ministeriums entnommen werden (https://lnkd.in/dbw5itvj)