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27.02.2019

EuGH hat entschieden: Karfreitag als Feiertag steht allen Arbeitnehmern zu

 

Nach der bisher geltenden Regelung des Arbeitsruhegesetzes ist der Karfreitag in Österreich nur für Arbeitnehmer, die Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche sind, ein gesetzlicher und sohin bezahlter Feiertag. Ein Arbeitnehmer, der selbst keiner dieser Kirchen angehört, berief sich nun vor dem EuGH auf eine Diskriminierung durch diese Regelung, weil er kein Feiertagsentgelt erhalte, und bekam recht: Der EuGH entschied, dass die aktuelle Regelung EU-rechtswidrig ist. Bezahlte Feiertage nur für einzelne Religionsgruppen sind gleichheitswidrig.

 

Der österreichische Gesetzgeber hat nun rasch für eine nichtdiskriminierende Regelung zu sorgen. Solange dies nämlich nicht erfolgt, kann jeder Arbeitnehmer in Österreich künftig den Karfreitag als Feiertag einfordern, weil die diskriminierende Regelung ab sofort nicht mehr angewendet werden darf. Nach dem von der Regierung angekündigten neuen Vorschlag wird der Karfreitag als Feiertag voraussichtlich gestrichen. Arbeitnehmer müssen zwar künftig Urlaub nehmen, wenn sie am Karfreitag frei haben wollen; dieser Urlaubsanspruch wird aber rechtlich besonders abgesichert. Diese Regelung soll damit künftig auch für weitere religiöse Feiertage, wie beispielsweise den jüdischen Versöhnungstag Jom Kippur oder den Reformationstag, anwendbar sein.

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